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Laura Giesen, Telefon 0151 75013442
Email: laura.giesen@web.de
Begleithundeprüfung laut VDH (Verband für das deutsche Hundewesen):
„Der Hund zeigt im ersten Teil der Prüfung auf einem eingefriedeten Grundstück, dass er sich problemlos von seinem Hundehalter durch verschiedene Situationen und Aufgaben führen lässt. Im zweiten Teil wird sein Verhalten im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr geprüft. Die nachgewiesene Alltagstauglichkeit eines Hundes ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier – und eine strikte Grundvoraussetzung für alle Hundesportarten.
Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).
Die Begleithundeprüfung (BH) kann bei prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereinen absolviert werden. Dort ist auch der VDH-Leitfaden für die Begleithundeprüfung erhältlich.“
An der Begleithundeprüfung können alle Hunderassen ob groß oder klein teilnehmen. Eine bestandene Begleithundeprüfung ist für einen Großteil der offiziell anerkannten Hundesportarten Voraussetzung um an entsprechenden Prüfungen und Turnieren teilzunehmen.